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Kopierschutz

Das Thema Kopierschutz auf digitalen Medien war schon immer ein kontrovers diskutiertes. Sowohl die Argumente der Gegner als auch die der Befürworter von Schutzmaßnahmen sind nachvollziehbar. Fakt ist, dass es bisher noch kein Kopierschutz schaffte, ein Medium dauerhaft vor unerlaubter Vervielfältigung zu schützen. Die allermeisten Schutzmaßnahmen werden bereits nach wenigen Tagen oder Wochen geknackt. Damit sind Kopien mit den entsprechenden Programmen dann auch wieder möglich.

Technische Abläufe

Eigentlich ist der Begriff Kopierschutz nicht ganz treffend. Hier sollte man besser von einem Abspielschutz sprechen. Denn um die Daten eines Mediums wie etwa einer CD oder DVD zu kopieren, müssen diese zunächst abgespielt werden. Bei dem Abspielvorgang überträgt ein Programm die Daten in den Speicher. Was dann mit den Daten geschieht, hängt von dem eingesetzten Programm ab. Entweder werden die Daten nur wiedergegeben, falls ein Abspielprogramm eingesetzt wird, oder sie werden kopiert und neu auf einen anderen Datenträger überspielt. Eventuell werden die Daten zur Komprimierung oder zur Kompatibilität mit Abspielgeräten vor dem Brennvorgang noch in ein anderes Format umgewandelt.

Das Prinzip eines Kopierschutzes beruht nun darauf, den Datenstrom für die Wiedergabe so zu verschlüsseln, dass er nur von lizenzierten Programmen bzw. Geräten gelesen werden kann. Dazu bringen die Software-Player und auch die Standalone-Geräte eigene Codecs und Programmbibliotheken zur Entschlüsselung mit. Um die Software (und damit die Entschlüsselungs-Bibliotheken) nutzen zu können, muss in der Regel eine Lizenz käuflich erworben werden. Meist wird diese Nutzungslizenz zusammen mit der Abspielsoftware verkauft. Im Open-Source-Bereich ergibt sich nun das Problem, dass die Daten natürlich genauso entschlüsselt werden müssen, es jedoch fragwürdig ist, die dafür notwendige Bibliothek als Quellcode anzubieten, da somit potentiell sehr leicht Kopien angefertigt werden können, indem man die entschlüsselten Daten weiterverwendet. Daher gelten quelloffene Entschlüsselungsprogramme als potentielle Kopierhilfen.

Kopierschutz bei CDs

Bei Audio-CDs bekam das Thema Kopierschutz eine große Bedeutung, nachdem Wege gefunden wurden, die Audiodaten sehr stark zu komprimieren und den Qualitätsverlust dabei möglichst unhörbar werden zu lassen. Diese Dateien konnte man leicht illegal über Tauschbörsen verbreiten. Die Musikindustrie beklagt angebliche finanzielle Verluste durch illegale Verbreitung von Musikstücken. Das Herunterladen von Musik oder Filmen wird nach wie vor von großen Teilen der Internetnutzer eher als Kavaliersdelikt gesehen. Wie hoch der Schaden durch illegale Kopien oder Downloads wirklich ist, weiß wohl niemand. Naturgemäß neigt die Industrie hier zur Übertreibung, die Gegner von Kopierschutzmaßnahmen eher zur Untertreibung.

Fest steht jedoch zweifellos, dass neuere Kopierschutzverfahren zu erheblichen Problemen führen können. Sie sind oft so restriktiv, dass das Medium auf einigen Playern nicht mehr abgespielt werden kann. Daher dürfen CDs, die nicht der sog. Red Book-Norm (Standard für Audio-CDs) entsprechen, nicht mehr als Compact Disc bezeichnet werden und sind im technischen Sinne keine echten Audio-CDs mehr. Man spricht hierbei auch von einer Un-CD; ein Begriff, der sich inzwischen recht weit verbreitet hat, auch weil der Heise-Verlag eine entsprechende Datenbank mit dieser Bezeichnung führte.

Kopierschutz bei DVDs

Bei den DVDs ist der Sachverhalt ähnlich wie bei den CDs. Zwar ist hier die Zahl der illegalen Vervielfältigungen vermutlich noch nicht so hoch wie bei Musikstücken, jedoch lässt die Tatsache, dass die meisten Filme bereits vor oder kurz nach dem Kinostart zum Herunterladen über Tauschbörsen zur Verfügung stehen, keinen Zweifel daran, dass es im Bereich der sog. Videopiraterie ein international agierendes, organisiertes Netzwerk von Personen gibt, die mit illegalen Kopien offenbar gute Geschäfte machen. Das Herunterladen von Filmen ist hier auch deshalb nicht so sinnvoll, da hierbei nicht die Vorteile der DVD, wie z. B. mehrere Tonspuren oder umfangreiches Bonusmaterial genutzt werden können. Außerdem ist die Bild- und Tonqualität oftmals erheblich schlechter als bei einer Kauf-DVD.

Digitale Rechteverwaltung

Die Digitale Rechteverwaltung (DRM) geht über die Funktion eines herkömmlichen Kopierschutzes hinaus. DRM-Systeme sollen dafür sorgen, dass der Rechteinhaber bestimmen kann, wie und wozu sein Werk benutzt wird. Dies kann unterschiedliche Auswirkungen haben, etwa die, dass sich ein Musikstück nur mit Playern eines bestimmten Herstellers abspielen lässt. Auch kann ein Verfallsdatum des Nutzungsrechtes angegeben werden. So sind beispielsweise Filme, die per Videoabruf angeboten werden, nur eine begrenzte Zeit lang abspielbar.

Die aktuelle Situation

Technisch gesehen ist das Abspielen von kopiergeschützten CDs und DVDs unter Linux kein Problem. Das Problem ist darin zu sehen, dass die Hersteller ihre Lizenzen für die Abspielsoftware verkaufen wollen und dass viele Open-Source-Anhänger keine proprietäre und/oder kostenpflichtige Software einsetzen möchten. Auch will die Musik- und Filmindustrie nicht wahrhaben, dass sie sich mit restriktiven Kopierschutzmaßnahmen Kunden vergrault, wenn diese ihre erworbenen Produkte nicht abspielen können. So gab es in jüngster Zeit oftmals heiße Diskussionen, weil Unternehmen neuartige Kopierschutz-Techniken zum Einsatz bringen, die zu massiven Problemen beim Kunden führen können.

Musik

Bei den Audio-CDs gibt es wenig Neues. Die allermeisten CDs lassen sich unter Linux problemlos abspielen und auch rippen. Beim (legalen) Download von Musikdateien zeichnete sich seit Mitte 2007 eine überraschende Wendung ab. Nachdem der Branchenriese EMI angekündigt hatte 🇩🇪 , seine Downloadtitel ohne Kopierschutz zum Kauf anbieten zu wollen, zogen mehrere andere Anbieter nach und kündigten ebenfalls Kopierschutz- bzw. DRM-freie Musik an. Über Apples iTunes Plus wird seit Mai 2007 ebenfalls Musik ohne Kopierschutz 🇩🇪 verkauft. Wenige Tage später zog auch Amazon nach und kündigte Musik-Downloads ohne Kopierschutz 🇩🇪 an.

Filme

Immer seltener kommt es vor, dass Film-DVDs überhaupt keinen Kopierschutz enthalten. Die allermeisten DVDs sind heute mit dem Verfahren CSS verschlüsselt. Dieser Kopierschutz entspricht den Vorgaben des DVD-Forums und ist somit standardkonform. Jedoch ist es nach § 95a Absatz 1 des UrhG 🇩🇪 in Deutschland illegal, den Kopierschutz zu umgehen sowie Hinweise auf Programme zu geben, die dies ermöglichen, was auch Konsequenzen für ubuntuusers.de hatte. Eine Umgehung ausschließlich zu privaten Zwecken wird nach § 108b Absatz 1 des UrhG 🇩🇪 nicht strafrechtlich verfolgt. Für Linux-Nutzer gibt es jedoch mittlerweile mit LinDVD und ONEPLAY DVD Player auch legale Möglichkeiten, CSS-geschützte DVDs abzuspielen.

Gerade im deutschen DVD-Bereich wurde jedoch vermehrt ein neuer Kopierschutz mit dem Namen DVD-Movie-Protect zum Einsatz gebracht, der das Abspielen der DVD mit der beliebten Software VLC und auch mit dem MPlayer und MythTV unterbindet. Dies geschieht laut Herstellerangaben, weil diese Programme, vor allem VLC, auch zur Vervielfältigung der Medien genutzt werden können. Leider hat der Kopierschutz, zusätzlich zum Ärger im Linux-Lager, den unangenehmen Nebeneffekt, dass sich die DVDs auch teilweise nicht mit anderen (lizenzierten) Software-Playern abspielen lassen. Selbst eine ganze Reihe von Standalone-Geräten versagen dem Käufer dieser DVDs das Anschauen des Films. Von dieser Problematik ist zwar nur ein kleiner Teil der Kunden betroffen, ärgerlich bleibt sie aber allemal.

Die neuartigen Kopierschutzmaßnahmen, etwa DVD-Movie-Protect ARccOS oder Alpha-DVD, setzen allesamt defekte Sektoren ein, um den Kopierprozess zu verhindern. Derart verunstaltete DVDs entsprechen nicht mehr den Standards des DVD Forums und dürfen somit auch nicht das DVD-Video-Logo tragen. Da die Hersteller aber, anders als im Fall der Audio-CD, noch nicht per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wurden, das Logo auf diesen DVDs zu entfernen, ist es nach wie vor auf jeder DVD zu finden. Auch hält sich bisher nicht ein Hersteller an den § 95d Absatz 1 des UrhG 🇩🇪, der von den DVD-Anbietern fordert, die "Eigenschaften der technischen Maßnahmen" (des Kopierschutzes) zu beschreiben.

E-Books

Die Situation bei E-Books bzw. digitalen Büchern erinnert an die Anfangszeit bei der Distribution von Musiktiteln. Die Angst der Verlage vor einer ungehinderten Verbreitung durch die Nutzer verhindert die Einigung auf ein einheitliches Format, wie es beispielsweise MP3 im Musikbereich ist.

Besonders deutlich wird das beim System Onleihe, das in vielen öffentlichen Bibliotheken zum Einsatz kommt. So ist es mit freien und quelloffenen Systemen wie Linux so gut wie unmöglich, daran teilzuhaben. Darüber hinaus sind immer noch viele E-Books an ein bestimmtes Abspielgerät gebunden, was einen plattformübergreifenden Austausch legal erworbener Werke erschwert.

Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

Es ist unbestritten, dass kein Kopierschutz absolute Sicherheit bietet. Einigermaßen erfahrene Internetnutzer können in der Regel in wenigen Minuten Programme und Lösungen finden, um jeden Kopierschutz auszuhebeln. Die Anbieter von bekannten Kopierprogrammen, die neben dem Kopierschutz auch Zwangstrailer, Raubkopierspots und ähnliche Dinge erkennen und deaktivieren können, haben ihren Sitz entweder auf einer Karibikinsel oder in China und können daher weder von US- noch von europäischen Gesetzgebern verfolgt werden. Mit den entsprechenden Programmen lassen sich auch neue Titel, die beispielsweise mit DVD-Movie-Protect ausgestattet sind, problemlos kopieren und anschließend mit dem VLC-Player unter Linux wiedergeben. Bei den Kopierprogrammen handelt es sich in der Regel um kommerzielle Closed-Source Software, die bisher nur unter Windows läuft.

Presse

Diese Revision wurde am 8. November 2018 15:09 von Beforge erstellt.
Die folgenden Schlagworte wurden dem Artikel zugewiesen: Sicherheit, Multimedia, Kopierschutz