Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle 🇩🇪 (USK) ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Prüfung der Altersfreigabe von Computerspielen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Neben den Spieleverpackungen aus dem Handel werden seit 2011 auch Online-Spiele mit einer verbindlichen Altersfreigabe versehen.
USK-Freigaben | |
Etikett | Aktuelle Kennzeichnung (§ 14 Abs. 2 JuSchG) |
Freigegeben ohne Altersbeschränkung | |
Freigegeben ab sechs Jahren | |
Freigegeben ab zwölf Jahren | |
Freigegeben ab sechzehn Jahren | |
Keine Jugendfreigabe |